Formulare und Informationen

Schlichtungsdienst Energiekunden

 

Der Schlichtungsdienst Energiekunden wurde von der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente - ARERA) eingeführt, um den Strom- und Gaskunden eine einfache Vorgehensweise und eine schnelle Entscheidung von etwaigen Streitfragen mit den Anbietern mittels Teilnahme eines Schlichters, der eigens in Schlichtungs- und Energiefragen ausgebildet ist und die Parteien zu einer Lösung im gemeinsamen Einverständnis unterstützt, zur Verfügung zu stellen.

Ab 1. Januar 2017 ist der Versuch einer Schlichtung vor dem Schlichtungsdienst Bedingung, um mit der Ausübung einer Klage fortzufahren.

Das etwaige Einverständnis beim Schlichtungsdienst hat Vollzugsrecht, das heißt, es kann von den Parteien vor einem zuständigen Richter bei Missachtung des Inhalts geltend gemacht werden.

Der Schlichtungsdienst, der für die Aufsichtsbehörde vom Acquirente Unico verwaltet wird, ist kostenlos und kann erst beansprucht werden, nachdem dem eigenen Anbieter eine schriftliche Beschwerde eingereicht und eine schriftliche unbefriedigende Antwort erhalten wurde oder wenn 50 Tage ab Einreichung der Beschwerde verstrichen sind und jedenfalls nicht über einem Jahr ab Einreichung der Beschwerde selbst.

Der Schlichtungsdienst kann nicht beansprucht werden, wenn für dieselbe Streitfrage ein paritätisches Schlichtungsverfahren bereits abgeschlossen wurde oder noch im Laufen ist.

 

Der Schlichtungsdienst kann beantragt werden:

  • für den Stromsektor: von allen Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung (NS) und Mittelspannung (MS);

  • für den Gassektor: von alle Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden in Niederdruck (ND).

Der Kunde, der das Verfahren aktiviert, kann das Ansuchen um Schlichtung selbst oder mittels Beauftragtem einreichen.

  • Der Haushaltskunde kann sich an eine Verbraucherzentrale des Nationalrates der Verbraucher und Nutzer (Consiglio Nazionale Consumatori e Utenti - CNCU) wenden.

  • Der Nicht-Haushaltskunde (KMU) kann sich an seinen Fachverband wenden.

 

Der Schlichtungsdienst erfolgt ausschließlich online: zur Aktivierung ist das entsprechende Formular "Richiesta di attivazione" für das Schlichtungsverfahren auszufüllen. Der Haushaltsendkunde (der ohne Beauftragten handelt) kann das Formular "Richiesta di attivazione" auch offline ausfüllen (Post oder Fax), wobei aber die Verwaltung des Verfahrens online bestehen bleibt.

Für weitere Informationen über den Schlichtungsdienst stehen die FAQ der Aufsichtsbehörde zur Verfügung: www.arera.it/it/schede/C/faq-servconc.htm

Zum Schlichtungsdienst:
http://conciliazione.arera.it

Als Alternative zum Schlichtungsdienst können die Haushaltskunden auch die Schlichtung der Streitfragen im Energiesektor bei den Organisationen, die in der ADR (Alternative Dispute Resolution) -Liste eingeschrieben sind, abwickeln.

 

Liste der ADR-Stellen

https://www.arera.it/allegati/consumatori/ElencoOrganismiADR.xlsx