Fernwärme Bozen
Genießen Sie nachhaltige Wärme für Unternehmen und Ihre Familie
Mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz sparen Sie nicht nur mit den vorteilhaften Angeboten, sondern auch mit den geringeren Kosten für die Anlage und deren Wartung.
Das von Alperia geführte Fernheizwerk Bozen versorgt tausende Kunden mit Heizwärme und Warmwasser.
Derzeit bauen wir unser Fernwärmenetz aus, um das Versorgungsgebiet zu vergrößern und so auch Ihnen die Vorteile einer nachhaltigen und preiswerten Energie anbieten zu können.
Fernwärme ist günstig, nicht nur in Hinblick auf die Lieferkosten, sondern auch dank der geringeren Kosten für die Anlage und deren Wartung.
Das Angebot ist an alle verschiedenen Lieferungs- und Nutzungsarten gerichtet.
Der Lieferpreis für die Wärmeenergie in Bozen setzt sich aus einem variablen Anteil, ausgedrückt in €/kWh, der nach Verbrauch, auf das Jahr (Januar - Dezember) aufgeteilt, gestaffelt ist, und einem Fixanteil, der von der installierten Leistung bestimmt wird, zusammen.
Der Preis besteht aus:
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Wenn der Kunde Anspruch auf die Steuergutschrift gemäß Art. 8, Abs. 10, Buchst. f des Gesetzes Nr. 448/98 i.g.F. hat, kann er den entsprechenden Abzug in Höhe des nach den geltenden Rechtsvorschriften festgesetzten Betrags in Anspruch nehmen. Vom Betrag des variablen Anteils zuzüglich Mehrwertsteuer könnte daher - gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und aufgrund des Energiemix (% der Biomasse am Gesamtvolumen), aus dem die eingespeiste und vom Fernwärmenetz verteilte Wärmeenergie besteht - ein in €/kWh ausgedrückter Betrag, der monatlich variiert, abgezogen werden.
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Nur zu Informationszwecken weisen wir darauf hin, dass der durchschnittliche Jahreswert des Steuerbonus, der sich auf den Energiemix der Zone Bozen bezieht, im Jahr 2022 etwa 0,008389 €/kWh betrug.
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Die im Angebot angeführten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und sind dem normalen Steuersatz unterworfen.
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Die Anpassung des jährlichen Fixanteils erfolgt anhand des ASTAT-Indexes der Autonomen Provinz Bozen ab 1. Januar jedes Jahres. Der Lieferant behält sich vor, die erwähnte Anpassung nicht durchzuführen.
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Der variable Anteil der Energie aus Fernwärme wird monatlich entsprechend den Parametern C, PSVDA und PUNA-1 laut folgender Formel aktualisiert: QVAR = C + 0,1593 x (PSVDA + 0,0197 Euro/kWh) + 0,11446 x PUNA-1
Wobei Folgendes gilt:
C = €/kWh 0,07125, wobei dieser Betrag von 2022 am 1. Jänner eines jeden Jahres unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung auf Basis der vom Landesinstitut für Statistik ASTAT veröffentlichten Werte angepasst wird;
PSVDA = entspricht für jeden Werktag dem Preis, der als arithmetisches Mittel der Bid- und Offer-Notierungen in Euro pro kWh Erdgas, die am vorherigen Werktag im ICIS Heren Report im Teil PSV Price Assessement – Day Ahead veröffentlicht werden, ermittelt wird, außer an wochenendnahen Nichtarbeitstagen (Londoner „Bank Holidays“) in der Sitzung „PSV Price Assessment – Weekend“; für das Wochenende in der Sitzung „PSV Price Assessment – Weekend“. Dieser Wert wird mit einem Standard-OHW (oberer Heizwert) von 38,1 Mj/m3 berechnet und gemäß dem tatsächlichen OHW angepasst.
PUNA-1 = Nationaler Einheitspreis des Jahrs vor dem Monat der Berechnung des variablen Anteils, entspricht dem Mittelwert auf Jahresbasis des Großhandelsreferenzpreises für Strom, der auf dem Markt der italienischen Strombörse eingekauft wird (IPEX – Italian Power Exchange).
Benötigen Sie weitere Informationen?
Im Folgenden sind die Modalitäten für die Ansuchen um Kostenvoranschlag für den Fernwärmeanschluss , die Abmeldung der Wärmelieferung und die Abtrennung vom Wärmenetz gelistet, wie gemäß Beschluss Nr. 24/2018 seitens ARERA vorgesehen:
Für das Ansuchen online um Kostenvoranschlag für den Anschluss klicken Sie hier
(Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulares brauchen, wenden Sie sich bitte an David Valenti, T 0471 988 375, david.valenti(at)alperia.eu oder an Giordano Pandini, T 0471 986 839, giordano.pandini(at)alperia.eu)
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per Post: Alperia Smart Services GmbH, Zwölfmalgreiener Straße, 39100 Bozen
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E-Mailadresse: info@alperia.eu
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Zertifizierte E-Mailadresse (PEC): smartservices(at)pec.alperia.eu
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Fax: 0471 987 131
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Persönliche Abgabe in unseren Energy Points (Hier finden Sie die Energy Points und Öffnungszeiten)
- Rete esistente
- Rete pianificata per il futuro
Wie kann ich mein Zuhause an das Fernwärmenetz anschließen?
(gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 6)
Tätigkeiten, die vom Lieferanten ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr enthalten sind
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Alle notwendigen Autorisierungen mit Ausnahme jener, die zu Lasten des Antragstellers gehen;
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Zuschüttungsarbeiten und Wiederherstellung des Bodenbelags;
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Anlieferung, Verschweißen und Verlegen von isolierten Rohrleitungen, Spezialteilen und verschiedenem Zubehör;
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Bohrarbeiten an den Mauern für den Durchzug der Rohrleitungen;
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Lieferung und Montage der Übergabestation;
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Anschluss der Übergabestation an die elektrische Anlage und der vom Kunden vorbereiteten Signalkabeln;
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Inbetriebnahme der Übergabestation
Tätigkeiten, die vom Betreiber nur auf Antrag des Benutzers ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr nicht enthalten sind
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Sind alle Tätigkeiten, die nicht in der Anschlussgebühr enthalten sind noch unter die Tätigkeiten fallen, die zu Lasten des Kunden sind, sondern die ausdrücklich vom Kunden im Ansuchen um Kostenvoranschlag für den Anschluss beantragt werden.
Tätigkeiten, die stets zu Lasten des Benutzers gehen
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Vorbereitung und Bereitstellung der Stromversorgung für die Übergabestation;
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Signalverkabelung zwischen Kundenanlage und Übergabestation;
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endgültige Wiederherstellung der Grasdecke, der Bepflanzung oder Bewirtschaftung im Allgemeinen;
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Umrüstung/Anpassung der Hydraulikanlage des Kunden an die Fernwärme;
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Sanierung verunreinigter Böden im Eigentum des Kunden;
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Jede schriftliche und unterzeichnete Genehmigung zur Durchquerung von Böden, Grundstücken oder anderem Eigentum von Dritten mit der Anschlussleitung.
Bestimmungskriterien für die Anschlussgebühren für die Zone Bozen
Wie kann ich meinen Anschluss am Fernwärmenetz deaktivieren?
Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 12)
Sie können das Ansuchen um Deaktivierung:
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mittels folgendem Formular einreichen: Ansuchen um Abtrennung und_oder Abtrennung
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mittels folgendem Online-Ansuchen einreichen: Abmeldung und/oder Abtrennung des Fernwärmeanschlusses
Liste der Tätigkeiten des Lieferanten aufgrund des Antrags auf Deaktivierung der Fernwärmelieferung
Deaktivierung der Lieferung
a) Schließung und Versiegelung der Absperrventile zum Zwecke der Isolierung der Übergabestation des Wärmetauschers;
b) Durchführung der letzten Ablesung;
c) Ausstellung der Rechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses auf der Grundlage der unter obigem Buchst. b) genannten Ablesung.
Für die Deaktivierung der Lieferung werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt.
Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen.
Wie kann ich meinen Anschluss am Fernwärmenetz abtrennen?
Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 12)
Sie können das Ansuchen um Abtrennung:
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mittels folgendem Formulars einreichen: Ansuchen um Abtrennung und_oder Abtrennung
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mittels folgendem Online-Ansuchen einreichen: Abmeldung und/oder Abtrennung des Fernwärmeanschlusses
Liste der Tätigkeiten des Lieferanten aufgrund des Antrags auf Abtrennung des Fernwärmeanschlusses
Abtrennung
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Unterbrechung des Wasserkreislaufes vor dem Privatbesitz des Kunden, sofern dieser nicht anderen Kunden dient;
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Entfernung aller Komponenten der Wärmeübergabestation in den Fällen, in denen diese Eigentum des Betreibers sind;
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Abschaltung der elektrischen Betriebsmittel der Anschlussanlage;
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Unterbreitung eines Angebots für die Entfernung der zusätzlichen Komponenten der Wärmeübergabestation, sofern der Lieferungsvertrag vorsieht, dass diese Eigentum des Kunden sind.
Für die Abtrennung des Fernwärmeanschlusses werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt.
Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen.