Fernwärme Meran
Mit unserem Fernwärmenetz in Meran versorgen wir die Gemeinden Meran und Algund mit Wärme.
Die Wärme fürs Heizen und Warmwasser wird in verschiedenen Produktionsanlagen erzeugt, die dank der modernen Technologien eine sehr hohe Energieeffizienz gewährleisten.
Mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz sparen Sie nicht nur mit den günstigen Angeboten, sondern auch mit den geringeren Kosten für die Anlage und deren Wartung.
Nutzen Sie die Vorteile der Fernwärmeversorgung. Für Sie und Ihre Familie.
Fernwärme ist günstig, nicht nur in Hinblick auf die Lieferkosten, sondern auch dank der geringeren Kosten für die Anlage und deren Wartung.
Das Angebot ist an alle verschiedenen Lieferungs- und Nutzungsarten gerichtet.
Der Lieferpreis für die Wärmeenergie in Meran und Algund setzt sich aus einem variablen Anteil, ausgedrückt in €/kWh, der nach Verbrauch, auf die 12 Monate des Thermischen Jahres (Oktober - September) aufgeteilt, gestaffelt ist, und einem Fixanteil, ausgedrückt in €/kW, der von der installierten Leistung bestimmt wird, zusammen.
Der Preis besteht aus:
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Die im Angebot angeführten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und sind dem normalen Steuersatz unterworfen. Der reduzierte Steuersatz, der von Nr. 122 der Tabelle A Teil III des Präsidialdekrets DPR 633/72 für Dienstleistungen hinsichtlich der Lieferung und der Verteilung von Wärmeenergie für Haushalte vorgesehen ist, wie vom Rundschreiben Nr. 82 vom 7. April 1999 definiert, wird auf die Kondominium-Lieferungen nur in den Fällen angewandt, wenn nicht gleichzeitig die Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten oder mehrwertsteuerrelevanten Dienstleistungen vorhanden sind, und die gelieferte Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammt bzw. aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad produziert wird.
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Die Anpassung des jährlichen Fixanteils erfolgt anhand des ASTAT-Indexes der Autonomen Provinz Bozen ab 1. Januar jedes Jahres. Der Lieferant behält sich vor, die erwähnte Anpassung nicht durchzuführen.
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Die Anpassung des variablen Anteils der Energie aus Fernwärme erfolgt mit dreimonatlicher Frequenz unter Bezugnahme auf die Änderungen des Gaspreises, die von ARERA (Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt) festgelegt werden, gemäß Beschluss ARG/gas 64/09 i.g.F. (Einheitstext der Tätigkeiten im Detailverkauf von Erdgas und anderen Gasen als Erdgas, die mittels Stadtnetzen verteilt werden - TIVG), sowie aufgrund der gesetzlichen Steuerabänderungen.
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Wenn der Kunde Anspruch auf die Steuergutschrift gemäß Art. 8, Abs. 10, Buchst. f des Gesetzes Nr. 448/98 i.g.F. hat, kann er den entsprechenden Abzug in Höhe des nach den geltenden Rechtsvorschriften festgesetzten Betrags in Anspruch nehmen. Vom Betrag des variablen Anteils zuzüglich Mehrwertsteuer könnte daher - gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und aufgrund des Energiemix (% der Biomasse am Gesamtvolumen), aus dem die eingespeiste und vom Fernwärmenetz verteilte Wärmeenergie besteht - ein in €/kWh ausgedrückter Betrag, der monatlich variiert, abgezogen werden.
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Nur zu Informationszwecken weisen wir darauf hin, dass der durchschnittliche Jahreswert des Steuerbonus, der sich auf den Energiemix der Zone Bozen bezieht, im Jahr 2022 etwa 0,003212 €/kWh betrug.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Im Folgenden sind die Modalitäten für die Ansuchen um Kostenvoranschlag für den Fernwärmeanschluss , die Abmeldung der Wärmelieferung und die Abtrennung vom Wärmenetz gelistet, wie gemäß Beschluss Nr. 24/2018 seitens ARERA vorgesehen:
Für das Ansuchen online um Kostenvoranschlag für den Anschluss klicken Sie hier
(Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulares brauchen, wenden Sie sich bitte an Giorgio Leonardi, T 0471 986 111 , giorgio.leonardi(at)alperia.eu)
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per Post: Alperia Smart Services GmbH, Zwölfmalgreiener Straße, 39100 Bozen
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E-Mailadresse: info@alperia.eu
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Zertifizierte E-Mailadresse (PEC): smartservices(at)pec.alperia.eu
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Fax: 0471 987 131
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Persönliche Abgabe in unseren Energy Points (Hier finden Sie die Energy Points und Öffnungszeiten)
Wie kann ich mein Zuhause an das Fernwärmenetz anschließen?
Allgemeine Informationen zu den Modalitäten für die Herstellung der Anschlüsse (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 24/2018 Art. 6 der RBENU)
Tätigkeiten, die stets zu Lasten des Benutzers gehen
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Alle notwendigen Autorisierungen mit Ausnahme jener, die zu Lasten des Antragstellers gehen;
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Zuschüttungsarbeiten und Wiederherstellung des Bodenbelags;
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Anlieferung, Verschweißen und Verlegen von isolierten Rohrleitungen, Spezialteilen und verschiedenem Zubehör;
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Bohrarbeiten an den Mauern für den Durchzug der Rohrleitungen;
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Lieferung und Montage der Übergabestation;
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Anschluss der Übergabestation an die elektrische Anlage und der vom Kunden vorbereiteten Signalkabeln;
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Inbetriebnahme der Übergabestation
Tätigkeiten, die vom Betreiber nur auf Antrag des Benutzers ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr nicht enthalten sind
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Spezialanforderungen sowie außerordentliche Arbeiten
Tätigkeiten, die stets zu Lasten des Benutzers gehen
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Vorbereitung und Bereitstellung der Stromversorgung für die Übergabestation;
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Signalverkabelung zwischen Kundenanlage und Übergabestation;
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endgültige Wiederherstellung der Grasdecke, der Bepflanzung oder Bewirtschaftung im Allgemeinen;
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Umrüstung/Anpassung der Hydraulikanlage des Kunden an die Fernwärme;
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Sanierung verunreinigter Böden im Eigentum des Kunden;
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Jede schriftliche und unterzeichnete Genehmigung zur Durchquerung von Böden, Grundstücken oder anderem Eigentum von Dritten mit der Anschlussleitung.
Bestimmungskriterien für die Anschlussgebühren für die Zonen Meran und Algund
Wie kann ich meinen Anschluss am Fernwärmenetz deaktivieren?
Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 24/2018 Art. 12 der RBENU)
Liste der Tätigkeiten des Betreibers aufgrund des Antrags auf Deaktivierung der Fernwärmelieferung
Sie können das Ansuchen um Deaktivierung:
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mittels folgendem Formular einreichen: Ansuchen um Abtrennung und_oder Abtrennung
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mittels folgendem Online-Ansuchen einreichen: Abmeldung und/oder Abtrennung des Fernwärmeanschlusses
Deaktivierung der Lieferung
a) Schließung und Versiegelung der Absperrventile zum Zwecke der Isolierung der Übergabestation des Wärmetauschers;
b) Durchführung der letzten Ablesung;
c) Ausstellung der Rechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses auf der Grundlage der unter obigem Buchst. b) genannten Ablesung.
Für die Deaktivierung der Lieferung werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt.
Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen
Wie kann ich meinen Anschluss am Fernwärmenetz abtrennen?
Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 24/2018 Art. 12 der RBENU)
Sie können das Ansuchen um Abtrennung:
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mittels folgendem Formulars einreichen: Ansuchen um Abtrennung und_oder Abtrennung
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mittels folgendem Online-Ansuchen einreichen: Abmeldung und/oder Abtrennung des Fernwärmeanschlusses
Liste der Tätigkeiten des Betreibers aufgrund des Antrags auf Abtrennung des Fernwärmeanschlusses
Abtrennung
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Unterbrechung des Wasserkreislaufes vor dem Privatbesitz des Kunden, sofern dieser nicht anderen Kunden dient;
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Entfernung aller Komponenten der Wärmeübergabestation in den Fällen, in denen diese Eigentum des Betreibers sind;
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Abschaltung der elektrischen Betriebsmittel der Anschlussanlage;
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Unterbreitung eines Angebots für die Entfernung der zusätzlichen Komponenten der Wärmeübergabestation, sofern der Lieferungsvertrag vorsieht, dass diese Eigentum des Kunden sind.
Für die Deaktivierung der Lieferung werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt.
Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen