Kinder sind das schönste Geschenk.
Damit Sie sich auf das wirklich Wichtige im Leben konzentrieren können, schenken wir Ihnen einen Bonus von 300 Euro in der Stromrechnung.

Wer hat Anrecht auf den Familienbonus?

  • Gültig für alle Haushaltskunden auf dem freien Markt mit einem aktiven Stromangebot von Alperia mit minderjährigen Kindern oder mit steuerlich zu Lasten lebenden Kindern zwischen 18 und 24 Jahren.

  • Der Bonus gilt nur für die Stromlieferung am Hauptwohnsitz in Südtirol.

  • Der Bonus gilt für alle, die zum Zeitpunkt der Anfrage, mindestens ein minderjähriges Kind, das im selben Haushalt lebt oder ein steuerlich zu Lasten lebendes Kind, das zwischen 18 und 24 Jahre alt ist, haben.

  • Bei rechtlich oder tatsächlich getrennten oder geschiedenen Eltern, kann der Bonus nur von einem Elternteil und Vertragsinhaber beantragt werden.

  • Der Familienbonus wird auf alle Anfragen angewandt, die spätestens bis zum 30.06.2023 eingehen

 

Wie wird der Bonus gutgeschrieben?

  • Der Familienbonus wird in drei gleichen Raten gewährt. Die erste Rate des Bonus wird in der ersten Stromrechnung gewährt, die nach dem Datum der Antragstellung ausgestellt wird, die zweite und dritte Rate in den darauffolgenden Rechnungen.

  • Wenn der Antrag für den Familienbonus von Alperia kurz vor Ausstellung der Rechnungen eingereicht wurde oder es aufgrund der Bearbeitungszeit der Anfrage nicht möglich war, den Bonus in der ersten Rechnung nach der Antragsstellung zu berücksichtigen, wird der Bonus in der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

  • Ist der Rechnungsbetrag niedriger als der zustehende Bonusbetrag, wird die restliche Rate von den nachfolgenden Rechnungen abgezogen, bis der Bonus aufgebraucht ist.


Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle unwahrer Erklärungen, der Ausstellung oder Verwendung falscher Urkunden im Sinne von Art. 76 des D.P.R. 445 vom 28. Dezember 2000 Sanktionen vorgesehen sind und der Erklärende gemäß Art. 75 dieses D.P.R. 445/2000 die Begünstigungen, welche durch die aufgrund der nicht wahrheitsgetreuen Erklärungen getroffenen Maßnahmen gegebenenfalls erwirkt wurden, verliert. Alperia behält sich außerdem das Recht vor, sich an die Justizbehörde zu wenden und die Personalien des Erklärenden anzugeben.

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Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle unwahrer Erklärungen, der Ausstellung oder Verwendung falscher Urkunden im Sinne von Art. 76 des D.P.R. 445 vom 28. Dezember 2000 Sanktionen vorgesehen sind und der Erklärende gemäß Art. 75 dieses D.P.R. 445/2000 die Begünstigungen, welche durch die aufgrund der nicht wahrheitsgetreuen Erklärungen getroffenen Maßnahmen gegebenenfalls erwirkt wurden, verliert. Alperia behält sich außerdem das Recht vor, sich an die Justizbehörde zu wenden und die Personalien des Erklärenden anzugeben.

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