Sicherheit Gas
Versicherung Gas-Endkunden
Jeder, der - auch gelegentlich - Methangas oder andere Gasarten benutzt, die über städtische Verteilernetze oder andere Transportnetze geliefert werden, kommt im Sinne des Beschlusses Nr. 167/2020/R/gas vom 19. Mai 2020 der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt automatisch in den Genuss des Versicherungsschutzes gegen Gasunfälle.
Der Versicherungsschutz gilt auf dem gesamten Staatsgebiet. Ausgeschlossen sind:
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die Methangas-Endkunden, die nicht in die Kategorie der Haushaltskunden oder der Kondominiums-Haushaltskunden mit einem Zähler, dessen Kalibergröße über G25 liegt, fallen (die Kalibergröße des Zählers ist in der Rechnung angegeben);
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Verbraucher von Methangas als Treibstoff.
Der Versicherungsschutz umfasst: Haftpflicht gegen Dritte, Brandfälle und Unfälle, die in den Anlagen und Geräten nach dem Übergabepunkt (Gaszähler) entstehen könnten. Die Versicherung wird vom CIG (Comitato Italiano Gas) zu Gunsten der Endkunden abgeschlossen.
Für weitere Informationen über den Versicherungsschutz und die Formulare, die für die Schadensmeldung zu benutzen sind, kann der Schalter für Energieverbraucher (Sportello per il consumatore di energia) telefonisch unter der Grünen Nummer 800 166 654oder zu den auf der Website www.arera.it angegebenen Modalitäten kontaktiert werden.
Kontakte des CIG (Comitato Italiano Gas) für:
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Unterstützung bei der Ausfüllung des Formulars für die Schadensmeldung (MDS)
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Informationen über den Stand einer offenen Versicherungsakte aufgrund einer vorhergehenden Schadensmeldung
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Übermittlung von Beanstandungen über den Verlauf einer Schadensregulierungsinstanz
Internetseite www.cig.it/assicurazione
Grüne Nummer 800 929 286
(aktiv Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr. Der Dienst kann in einigen Zeiträumen des Jahres ausgesetzt sein, gewöhnlich in Übereinstimmung mit den Feiertags- oder Urlaubszeiten)
E-mail assigas@cig.it
Sicherheitskontrollen auf der dem Zähler nachgeschlossenen Vorrichtungen
Das folgend beschriebene Verfahren erlaubt Ihnen, die Aktivierung oder Reaktivierung der Lieferung Ihrer Anlage zur Gasnutzung unter Beachtung aller Sicherheitskriterien so schnell wie möglich zu erhalten.
Der Verkäufer händigt dem Kunden zwei Vordrucke aus, als Anlage H/40 und Anlage I/40 bezeichnet, die bereits im dem Verkäufer vorbehaltenen Abschnitt ausgefüllt sind: Sie müssen den Vordruck Anlage H/40 im für den Endkunden vorbehaltenen Abschnitt vollständig ausfüllen und unterzeichnen. Mit diesem Vordruck, neben der Aushändigung der notwendigen Daten zur Identifizierung der zu aktivierenden oder reaktivierenden Anlage, verpflichten Sie sich, die Gasanlage nicht zu benutzen, auch nicht nach Bereitstellung des Gases, bis Ihnen der Installateur die “Konformitätserklärung” gemäß DM Nr. 37 vom 22. Jänner 2008 ausstellt. Achtung: Sie dürfen ausschließlich den Vordruck Anlage H/40 verwenden, der Ihnen zusammen mit vorliegendem Brief ausgehändigt wurde, andernfalls kann die Lieferung nicht aktiviert/reaktiviert werden.
2. Der Vordruck Anlage I/40 ist dem Installateur zu übergeben, der Ihnen denselben ausgefüllt und mit entsprechendem Stempel und Unterschrift rückerstatten wird. Der Installateur muss Ihnen zusammen mit dem Vordruck Anlage I/40 auch die von der Anlage I/40 erforderlichen Unterlagen, welche der “pflichtigen Dokumentation zur Konformitätserklärung” entspricht und welche Ihnen der Installateur auf jeden Fall nach Beendigung seiner Arbeit übergeben muss, aushändigen.
3. Die Vordrucke Anlage H/40 und Anlage I/40 müssen Sie mit der vom Installateur ausgestellten Dokumentation so schnell wie möglich übermitteln, da nämlich der Verteilerbetrieb das Verfahren für die Aktivierung/Reaktivierung der Lieferung erst nach Erhalt dieser Unterlagen einleiten wird.
4. Die Dokumentation wird vom Verteilerbetrieb einer Überprüfung unterzogen um festzustellen, ob die Anlage, auf welcher die Gaslieferung zu aktivieren oder reaktivieren ist, unter Einhaltung der Sicherheitsnormen errichtet wurde; bei positivem Ergebnis wird Ihnen die Lieferung aktiviert oder reaktiviert, wohingegen bei negativem Ergebnis der Verteilerbetrieb die Lieferungsaktivierung nicht vornehmen darf und Sie uns eine neue Anfrage einreichen müssen, nachdem Ihr Installateur dafür gesorgt hat, alle festgestellten und in einer eigenen Mitteilung, die Ihnen der Verteilerbetrieb zukommen lassen wird, enthaltenen Nichtkonformitäten zu beseitigen; in beiden Fällen kann Ihnen Ihr Verkäufer aufgrund der gesamtem Wärmeleistung – ausgedrückt in kW (Q) – Ihrer Nutzungsanlage folgende Höchstbeträge anlasten:
€ 47,00 | Q≤35 kW |
€ 60,00 | 35 kW < Q≤35 kW |
€ 70,00 | Q>350 kW |
5. Zu guter Letzt wird daran erinnert, sollte Ihre Anlage von Technikern der Gemeinde oder von deren Beauftragten nachfolgender Kontrollen unterzogen werden, müssen Sie eine Kopie der Konformitätserklärung und die entsprechenden pflichtigen Unterlagen vorweisen, weshalb Sie dazu eingeladen sind, die Dokumentation mit Sorgfalt aufzubewahren.